Liberti si accusatores manumissorum heredumve esse praesumpserint, eodem quo servi supplicio tenebuntur, luituri poenas ante prohibitae delationis exordium.
von louis.i am 27.03.2019
Freigelassene, die es sich herausnehmen werden, Ankläger ihrer Freilasser oder deren Erben zu sein, werden derselben Strafe unterliegen, der Sklaven unterworfen sind, und werden Strafen zahlen, bevor die verbotene Anklage beginnt.
von yuna.9871 am 11.12.2023
Wenn Freigelassene es wagen, Anklagen gegen ihre Freilasser oder deren Erben zu erheben, werden sie die gleiche Strafe wie Sklaven erleiden und Strafen erleiden, noch bevor ihre verbotene Anklage überhaupt beginnen kann.