Quod si per violentiam mancipium abreptum est, accusationem vis non prohibetur intendere.
von emily.g am 03.06.2023
Wenn jedoch ein Mancipium durch Gewalt weggenommen wurde, ist er nicht gehindert, eine Gewaltklage einzureichen.
von til.o am 08.07.2013
Wenn ein Sklave mit Gewalt weggenommen wurde, ist es erlaubt, Anklage wegen gewaltsamen Diebstahls zu erheben.