Quibus primis consulentes, ne in piaculum incidant contaminata religione bustorum, hoc fieri prohibemus poena sacrilegii cohibentes.
von bennett966 am 24.05.2024
In Sorge um ihr Seelenheil verbieten wir diese Praxis, um sie davon abzuhalten, durch die Entweihung der Gräberstätten eine Sünde zu begehen, und wir werden solche Handlungen als Sakrileg bestrafen.
von natali.926 am 27.04.2022
Für diejenigen, die wir zuerst beraten, damit sie nicht in Sünde fallen durch die Verunreinigung der Totenehrung, verbieten wir hiermit dieses Geschehen und halten sie durch die Strafe des Sakrilegs zurück.