Idque eo maxime fieri potest, quod temeritas tam agentium quam eorum cum quibus agitur, modo pecuniaria poena, modo iurisiurandi religione, modo metu infamiae coercetur.
von lotta.8847 am 03.12.2014
Und dies kann besonders deshalb geschehen, weil die Unbesonnenheit sowohl derjenigen, die handeln, als auch derjenigen, mit denen gehandelt wird, manchmal durch eine Geldstrafe, manchmal durch die Heiligkeit eines Eides, manchmal durch die Furcht vor Unehre eingedämmt wird.
von georg902 am 07.05.2017
Dies ist besonders wirksam, da rücksichtsloses Verhalten, sei es von denjenigen, die rechtliche Schritte einleiten, oder von denjenigen, gegen die geklagt wird, durch finanzielle Strafen, bindende Eide oder die Androhung öffentlicher Schande kontrolliert werden kann.