Huic autem poenae subiacebunt et qui corpora sepulta aut reliquias contrectaverint.
von fillip946 am 09.03.2024
Diejenigen, die begrabene Körper oder Überreste stören, werden ebenfalls diese Strafe erfahren.
von lorenz.e am 01.09.2023
Dieser Strafe unterliegen auch diejenigen, die begrabene Körper oder Überreste berührt haben werden.