Quicumque maleficiorum labe pollutum audierit deprehenderit occupaverit, ilico ad publicum protrahat et iudiciorum oculis communis hostem salutis ostendat.
von mailo949 am 28.06.2013
Wer immer jemanden entdeckt, ergreift oder gefangen nimmt, der durch kriminelles Verhalten korrumpiert ist, muss ihn sofort der Öffentlichkeit vorführen und diese Bedrohung für die Gesellschaft den Gerichten präsentieren.
von paul.s am 10.03.2017
Wer immer jemanden vernommen, ergriffen oder festgenommen hat, der durch die Befleckung böser Taten verunreinigt ist, der soll ihn sofort vor die Öffentlichkeit bringen und den gemeinsamen Feind der Sicherheit den Augen der Gerichte offenbaren.