Si convictus ad proprium facinus detegentibus repugnaverit pernegando, sit eculeo deditus ungulisque sulcantibus latera perferat poenas proprio dignas facinore.
von elin.836 am 15.08.2019
Wenn der Verurteilte denjenigen, die sein eigenes Verbrechen aufdecken, vollständig widersprochen und geleugnet hat, soll er dem Streckbock übergeben werden und mit Klauen, die seine Seiten aufreißen, soll er Strafen erleiden, die seinem Verbrechen würdig sind.
von nino.z am 16.04.2021
Wenn ein überführter Verbrecher seine Tat trotz vorliegender Beweise hartnäckig leugnet, soll er auf die Folterbank gespannt und mit Haken, die seine Seiten aufreißen, gezwungen werden, Strafen zu erdulden, die seiner Missetat angemessen sind.