Si, ut adlegas, latrocinantem peremisti, dubium non est eum, qui inferendae caedis voluntate praecesserat, iure caesum videri.
von luana.922 am 11.05.2016
Wenn Sie, wie Sie behaupten, einen Räuber getötet haben, besteht kein Zweifel, dass sein Tod als gerechtfertigte Notwehr anzusehen ist, da er selbst die Absicht hatte, Gewalt zu verüben.
von rose917 am 04.10.2021
Wenn du, wie du behauptest, einen Räuber getötet hast, besteht kein Zweifel, dass derjenige, der mit der Absicht zu töten vorangeschritten war, rechtmäßig erschlagen worden zu sein scheint.