Is, qui adgressorem vel quemcunque alium in dubio vitae discrimine constitutus occiderit, nullam ob id factum calumniam metuere debet.
von henrik.973 am 17.10.2018
Wer sich in zweifelhafter Lebensgefahr befindet und einen Angreifer oder eine andere Person getötet hat, sollte ob dieser Tat keine falsche Anschuldigung zu befürchten haben.
von kim.9939 am 18.11.2023
Wer einen Angreifer oder eine andere Person in einer Notwehrsituation tötet, sollte sich nicht fürchten, zu Unrecht beschuldigt zu werden.