Commissum ante adulterium cum eo, cui se postea nuptiis sociavit, velamento matrimonii non extinguitur.
von noemi.z am 23.08.2021
Ein vor der Heirat mit dieser Person begangener Ehebruch wird durch die spätere Eheschließung nicht ausgelöscht.
von aleyna.y am 13.09.2020
Ein vor der Ehe mit demjenigen begangener Ehebruch, mit dem sie sich später durch die Ehe verbunden hat, wird durch den Schleier der Ehe nicht ausgelöscht.