Castitati temporum meorum convenit lege iulia de pudicitia damnatam in poenis legitimis perseverare.
von cataleya922 am 04.11.2021
Es entspricht den moralischen Standards meiner Zeit, dass jemand, der nach dem julischen Gesetz über die Keuschheit verurteilt wurde, seine rechtmäßige Strafe weiterhin verbüßen sollte.
von alva875 am 23.05.2024
Für die Keuschheit meiner Zeit geziemt es sich, dass jemand, der durch das Lex Iulia de Pudicitia verurteilt wurde, in den rechtmäßigen Strafen verharrt.