Post divi marci constitutionem hoc iure uti coepimus, ut etiam post mortem nocentium hoc crimen inchoari possit, ut convicto mortuo memoria eius damnetur et bona eius successoribus eripiantur:
von jonte972 am 12.12.2015
Nach der Verfassung des Divus Marcus begannen wir, dieses Gesetz anzuwenden, dass selbst nach dem Tod der Schuldigen diese Anklage eingeleitet werden kann, sodass der Verstorbene, wenn er überführt wurde, in seiner Erinnerung verurteilt und seine Güter seinen Nachfolgern entzogen werden können.
von joana835 am 08.04.2022
Gemäß der Verfügung des Marcus Aurelius haben wir die Rechtspraxis eingeführt, die es erlaubt, Strafanklagen auch nach dem Tod einer Person zu erheben, sodass der Schuldige posthum verurteilt und sein Vermögen seinen Erben entzogen werden kann.