Si quando concessa a nobis licentia fuerit extruendi, id sublimis magnificentia tua sciat esse servandum, ut nulla domus inchoandae publicae fabricae gratia diruatur, nisi usque ad quinquaginta libras argenti pretii aestimatione taxabitur.
von leni.919 am 10.10.2014
Falls uns jemals eine Lizenz zum Bauen erteilt wird, soll Eure erhabene Hoheit wissen, dass Folgendes zu beachten ist: Kein Haus darf für den Beginn öffentlicher Bauarbeiten demoliert werden, es sei denn, es wird in der Wertschätzung bis zu fünfzig Pfund Silber taxiert.
von lion.8849 am 04.11.2017
Wenn uns die Erlaubnis zum Bauen erteilt erteilt wird, soll Ew. Exzellenz zur Kenntnis nehmen, dass kein Haus für ein öffentliches Bauprojekt abgerissen werden darf, es sei denn, sein Wert wird mit fünfzig Pfund Silber oder weniger geschätzt.