Sciat igitur illustris magnificentia tua sub te, sive civiliter sive criminaliter appetantur, eos litigare debere.
von mads.829 am 31.05.2022
Eure Exzellenz sei hiermit zur Kenntnis gebracht, dass diejenigen unter Ihrer Jurisdiktion sich einem Gerichtsverfahren stellen müssen, unabhängig davon, ob sie in zivil- oder strafrechtlichen Angelegenheiten angeklagt sind.
von jaden914 am 10.07.2022
Daher möge Eure erlauchte Hoheit wissen, dass sie unter Eurer Autorität, sei es in zivil- oder strafrechtlichen Angelegenheiten, rechtliche Schritte einleiten müssen.