Quae vero emolumenta sive magnificentia tua sive consulares et praesides et quid unusquisque ex officio eorum de publico consequi debet, notitia subter adnexa declarat.
von markus939 am 12.10.2021
Das beigefügte Dokument zeigt, welche Zahlungen aus öffentlichen Mitteln Eure Exzellenz, die konsularischen Gouverneure, die Provinzgouverneure und alle anderen Amtsträger entsprechend ihrem Rang erhalten sollen.
von lilya.x am 26.07.2014
Welche Vergütungen weder Eure Hoheit noch die Konsuln und Gouverneure und was jeder einzelne aus ihrem Amt aus öffentlichen Mitteln erhalten soll, erklärt die nachstehende Mitteilung.