In officiis vero consularium ac praesidum quinquaginta homines per singula officia esse sancimus.
von valentina.q am 28.06.2020
In den Ämtern der Konsuln und Präsidenten verfügen wir, dass fünfzig Personen für jedes einzelne Amt bestellt werden.
von leandro.8823 am 01.09.2019
Wir verfügen, dass die Mitarbeiter sowohl der konsularischen als auch der provinzielle Verwaltungen aus jeweils fünfzig Personen pro Amt bestehen sollen.