Apparitores statutos officii tui ad aliud iudicium trahi minime oportebit.
von ronja967 am 31.12.2020
Beamte, die in Ihrer Abteilung ernannt wurden, sollten nicht vor ein anderes Gericht gebracht werden.
von leon.9834 am 31.10.2022
Die Gerichtsdiener Ihres Amtes sollten keinesfalls zu einem anderen Gerichtsverfahren abgezogen werden.