Ad portus et aquae ductus et murorum instaurationem sive extructionem omnes certatim facta operarum collatione instare debent neque aliquis ab huiusmodi consortio dignitatis privilegiis excusari.
von pauline.m am 18.02.2024
Zur Wiederherstellung oder zum Bau von Häfen, Wasserkanälen und Mauern müssen alle eifrig beitragen und sich einbringen, wobei niemand aufgrund von Rangprivilegien von dieser Gemeinschaftsaufgabe befreit werden kann.
von kristoph861 am 29.07.2019
Alle müssen sich eifrig an der Wiederherstellung oder dem Bau von Häfen, Wasserkanälen und Mauern beteiligen, indem sie ihre Arbeitskraft beisteuern, und niemand kann von dieser gemeinsamen Pflicht aufgrund seines privilegierten Status befreit werden.