Praetoria iudicum et domos publicas oportet publico iuri atque usui semper vindicari.
von nicole.h am 25.12.2020
Gerichtsgebäude und öffentliche Einrichtungen sollten stets dem öffentlichen Dienst und der öffentlichen Nutzung vorbehalten sein.
von isabell.v am 06.06.2021
Die Amtsgebäude von Richtern und öffentlichen Einrichtungen sollten stets für öffentliches Recht und Nutzung beansprucht werden.