Hoc etenim tantummodo ad augendas huiusmodi donationes addendum esse ex praesenti lege decernimus:
von Lilia am 11.07.2018
Kraft dieses gegenwärtigen Gesetzes verfügen wir hiermit, dass hinsichtlich der Erhöhung solcher Spenden ausschließlich Folgendes hinzugefügt werden soll:
von mattheo.m am 29.01.2015
Hiermit legen wir kraft gegenwärtigen Gesetzes fest, dass Schenkungen dieser Art nur zu dem Zweck erhöht werden können: