Sic enim et opera non per inanes denuntiationes prohibebuntur et recte denuntiantibus consuletur.
von andre.9996 am 10.11.2022
Auf diese Weise werden Arbeiten nicht durch unnötige Warnungen behindert, und diejenigen, die berechtigte Bedenken äußern, werden angemessen unterstützt.
von caspar.905 am 08.01.2023
Denn so werden sowohl die Werke nicht durch leere Erklärungen verboten werden, und es wird denjenigen Rechnung getragen, die rechtmäßig erklären.