Et si sine scripto donatum quod fuerit, adhibitis aliis idoneis documentis hoc quod geritur comprobetur.
von robert865 am 13.05.2019
Und wenn etwas ohne schriftliche Aufzeichnung gegeben wurde, sollte der Vorgang durch andere geeignete Dokumente überprüft werden.
von leni824 am 23.11.2014
Und wenn etwas ohne schriftliche Aufzeichnung gegeben worden ist, soll dies, was geschieht, durch andere geeignete Dokumente nachgewiesen werden.