Talem igitur iniquitatem inhibentes sancimus, si quis denuntiationem emiserit, in hac quidem regia urbe praefectum urbi festinare, in provincia vero rectorem eius, intra trium mensum spatium causam dirimere:
von hannah.k am 15.08.2019
Um eine solche unfaire Behandlung zu verhindern, verfügen wir hiermit, dass bei Einreichung einer Beschwerde entweder der Stadtpräfekt in der Kaiserhauptstadt oder der Provinzgouverneur in den Provinzen den Fall innerhalb von drei Monaten abschließen muss:
von Jacob am 05.07.2016
Daher solche Ungerechtigkeit verhindernd verfügen wir, dass, wenn jemand eine Anzeige erstattet, in dieser königlichen Stadt der Stadtpräfekt eilends, in der Provinz jedoch deren Verwalter innerhalb von drei Monaten den Fall abschließen soll: