Sive etenim non recte opus prohibuerit, decet non per totum annum hoc impediri, sive recte denuntiatioem emiserit, etiam post annum licentiam habere aedificationem prohibere.
von mika.t am 16.10.2018
Wenn jemand Bauarbeiten unrechtmäßig verboten hat, sollte dies nicht für ein ganzes Jahr blockiert werden, aber wenn er eine ordnungsgemäße Mitteilung erteilt hat, sollte er auch nach Ablauf eines Jahres das Recht haben, das Bauvorhaben zu verhindern.
von philipp.p am 17.10.2021
Ob er die Arbeit nicht korrekt untersagt hat, gebührt es nicht, dies über das ganze Jahr zu verhindern, oder ob er die Mitteilung korrekt erlassen hat, auch nach einem Jahr die Lizenz zu haben, den Bau zu untersagen.