Sive emancipatis filiis res donasti sive in potestate constitutis et sui iuris effectis ac tenentibus non ademisti, blandiri tibi non debes, velut res donatas ex paenitentia liceat auferre.
von julien938 am 25.02.2016
Ob du Besitz an emanzipierte Söhne gegeben hast oder solchen, die unter elterlicher Gewalt standen und selbstständig geworden sind und diese besitzen, solltest du dich nicht schmeicheln, als ob verschenkte Güter aus Reue wieder weggenommen werden dürften.
von yanis.f am 09.02.2014
Ob du deinen Söhnen Eigentum übertragen hast, nachdem sie aus der elterlichen Gewalt entlassen waren, oder ob du es ihnen nicht weggenommen hast, als sie noch unter deiner Autorität standen und später unabhängig wurden, du solltest dir nicht einreden, dass du Schenkungen einfach deshalb zurücknehmen kannst, weil du deine Meinung geändert hast.