Suchen
Et ideo potes adversus donatorem in rem actionem exercere.
‹ Vorherige Textstelle oder Nächste Textstelle ›
von amir.924 am 08.03.2022Daher kannst du einen Eigentumsanspruch gegen den Schenkenden geltend machen.
von jan.n am 06.07.2018Und daher kannst du gegen den Schenkenden eine dingliche Klage geltend machen.
Wortschatz · Textstellen · Datenschutz · Impressum