Nam et consuetudo praecedens et ratio quae consuetudinem suasit custodienda est, et ne quid contra longam consuetudinem fiat, ad sollicitudinem suam revocabit praeses provinciae.
von josefine.915 am 08.08.2018
Sowohl die vorhergehende Gewohnheit als auch der Grund, der diese Gewohnheit begründet, sind zu bewahren, und um zu verhindern, dass etwas gegen eine langjährige Gewohnheit geschieht, wird der Provinzgouverneur dies seiner Sorgfalt zuführen.
von fillip.9878 am 18.03.2018
Sowohl die etablierte Gepflogenheit als auch die Begründung dahinter müssen gewahrt werden, und der Provinzgouverneur wird es sich zur Aufgabe machen, jede Verletzung althergebrachter Tradition zu verhindern.