Si cui loci proprietas aedificandi iuxta publicas aedes animum dederit, quindecim pedum spatio interiecto inter publica ac privata aedificia ita sibi noverit fabricandum, ut tali intervallo et publicae aedes a periculo vindicentur et privatus aedificator velut perperam fabricato loco destructionis futurae quandoque non timeat detrimentum.
von wolfgang.o am 26.01.2018
Wenn jemand auf seinem Grundstück neben öffentlichen Gebäuden bauen möchte, muss er wissen, dass er einen Abstand von vier-einhalb Metern zwischen öffentlichen und privaten Gebäuden einhalten muss. Dieser Abstand wird sowohl die öffentlichen Gebäude vor Gefahr schützen als auch sicherstellen, dass der private Bauherr keine Sorge haben muss, dass sein Gebäude in Zukunft wegen einer ungeeigneten Lage abgerissen wird.
von dominic.y am 26.08.2024
Wenn jemandem die Eigentümlichkeit eines Ortes die Absicht des Bauens neben öffentlichen Gebäuden gegeben hat, wobei fünfzehn Fuß Abstand zwischen öffentlichen und privaten Gebäuden eingehalten werden müssen, so soll er wissen, dass er derart bauen muss, dass durch einen solchen Abstand sowohl die öffentlichen Gebäude vor Gefahr geschützt werden als auch der private Bauherr nicht zu irgendeiner Zeit den Verlust einer möglichen zukünftigen Zerstörung fürchten muss, als hätte er an einem falsch gewählten Ort gebaut.