Sin autem evictum erit, a venditrice successoresve eius consequeris, quanti tua interest:
von janick.s am 03.10.2023
Sollte die Liegenschaft jedoch durch Eigentumsentsetzung verloren gehen, können Sie Schadensersatz von der Verkäuferin oder ihren Rechtsnachfolgern in Höhe Ihres Verlustes geltend machen.
von muhammet.m am 26.06.2022
Sollte es jedoch enteignet worden sein, so kannst du von der Verkäuferin oder ihren Rechtsnachfolgern eine Entschädigung in Höhe deines Interesses erlangen.