Quare si in repetenda pecunia, quam exsolvit, diversa pars perseveraverit, uteris defensionibus competentibus.
von kristoph.913 am 01.11.2016
Wenn die Gegenpartei weiterhin die Rückzahlung des gezahlten Geldes fordert, können Sie alle Ihnen zur Verfügung stehenden geeigneten rechtlichen Verteidigungsmittel nutzen.
von cathaleya979 am 10.04.2023
Wenn daher die Gegenpartei bei der Rückforderung des Geldes, das sie ausgezahlt hat, beharrt, werden Sie die zuständigen Rechtsverteidigungen anwenden.