Sed si dumtaxat de peculio tecum agatur, defensionibus, si quae tibi competunt, uteris.
von ludwig.c am 23.11.2019
Wird gegen dich nur eine Klage bezüglich des Peculiums erhoben, so nutze die Verteidigungsmittel, die dir gegebenenfalls zustehen.
von marcel.y am 13.09.2014
Wenn Sie jedoch nur wegen des Peculium verklagt werden, können Sie alle Ihnen zur Verfügung stehenden Verteidigungsmöglichkeiten nutzen.