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Solutionem adseveranti probationis onus incumbit:
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von mohamad913 am 12.10.2021Derjenige, der behauptet, eine Zahlung geleistet zu haben, trägt die Last, dies zu beweisen.
von Elisabeth am 20.01.2018Dem, der die die Zahlung behauptet, obliegt die Beweislast.
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