Liberari fideiussores, quotiens fiscus tam creditori quam debitori, licet diversis stationibus, succedit, ius certum est.
von christoph.y am 12.08.2015
Es ist ein fest etablierter Rechtsgrundsatz, dass Bürgen von ihren Verpflichtungen befreit werden, wenn der Fiskus sowohl dem Gläubiger als auch dem Schuldner nachfolgt, selbst wenn dies durch verschiedene Abteilungen geschieht.
von stephan942 am 14.08.2014
Es ist geltendes Recht, dass Bürgen befreit werden, wenn der Fiskus sowohl dem Gläubiger als auch dem Schuldner nachfolgt, und zwar durch verschiedene Rechtsstationen.