Quod si debitor id non fecit, convertitur electio ad eum qui accepit.
von Yusef am 04.04.2014
Wenn der Schuldner dies nicht getan hat, geht das Wahlrecht auf denjenigen über, der es erhalten hat.
von mia979 am 22.06.2018
Falls der Schuldner dies nicht getan hat, überträgt sich die Wahl auf die Person, die es erhalten hat.