Sin autem publica causa interveniat, tunc omnimodo attestationem pro scriptura haberi.
von florian.a am 23.12.2020
Handelt es sich jedoch um eine Staatsangelegenheit, dann muss die mündliche Aussage unbedingt als ebenso gültig wie ein schriftliches Dokument angesehen werden.
von eliana.d am 10.03.2018
Wenn jedoch eine öffentliche Sache dazwischenkommt, soll die Beglaubigung auf jeden Fall schriftlich festgehalten werden.