Sin autem et secunda adiectio temporis excedat, tunc omnimodo poenam pecuniariam persolvat.
von lucie.932 am 09.02.2018
Sollte jedoch auch die zweite Frist überschritten werden, hat er auf jeden Fall die Geldstrafe zu zahlen.
von yuna.r am 23.11.2023
Sollte jedoch auch die zweite Fristverlängerung überschritten werden, muss auf jeden Fall eine Geldbuße gezahlt werden.