Tunc enim in tantum eam extendi, in quantum etiam attestatio fuerit expressa.
von mariella.l am 30.01.2023
Die Ausdehnung sollte sich ausschließlich auf das erstrecken, was bezeugt wurde.
von marlen.d am 28.02.2023
Es soll dann in dem Maße ausgedehnt werden, in dem auch die Attestation wird ausgedrückt worden sein.