Omnibus, quae in fideiussores, quando tali poenae fuerint illigati, statuimus, et in heredes pro utilitate eorum obtinentibus.
von phillipp822 am 21.04.2024
Alle Dinge, die gegen Bürgen gelten, wenn diese einer solchen Strafe unterworfen wurden, verfügen wir hiermit ebenso gegen Erben, unter Berücksichtigung ihrer Vorteile.
von thomas.f am 04.02.2023
Alles, was wir bezüglich der Bürgen verfügen, wenn diese solchen Strafen unterworfen sind, gilt ebenso für deren Erben zu deren Nutzen.