Pignoribus datis a reo principali distractis nec post longi temporis intervallum residuum a fideiussore creditor petere prohibetur.
von elli.9954 am 13.12.2023
Wurden die Sicherheiten vom Hauptschuldner veräußert, ist der Gläubiger auch nach einem langen Zeitintervall nicht daran gehindert, den Restbetrag vom Bürgen zu fordern.
von marlene.956 am 15.09.2017
Auch nach Ablauf einer langen Zeit ist der Gläubiger berechtigt, die restliche Schuld vom Bürgen zu fordern, nachdem die vom Hauptschuldner bereitgestellten Sicherheiten verkauft wurden.