Filius familias, qui pro patre, quamvis in venditione fundi, fideiussit, tenetur.
von benno976 am 28.11.2013
Ein Filius familias, der für seinen Vater, auch bei einem Grundstücksverkauf, Bürgschaft geleistet hat, wird haftbar gemacht.
von carina.g am 25.04.2017
Ein Sohn unter väterlicher Gewalt, der für seinen Vater, selbst bei einem Grundstücksverkauf, als Bürge auftritt, ist rechtlich verpflichtet.