Super stipulatu tuo adi praesidem provinciae, ut examinatis partium adlegationibus, quantum constituerit interesse tua, iuxta placiti fidem dotis portionem iuliano restitutam fuisse, ob incertae actionis effectum concludat condemnationem taxatae quantita tis.
von jonah.953 am 29.07.2014
Bezüglich Ihrer Stipulation wenden Sie sich an den Provinzgouverneur, damit er nach Prüfung der Ansprüche der Parteien, soweit er Ihr Interesse bestimmt hat, gemäß der Vereinbarungstreue die Rückgabe des Dotationsanteils an Iulianus bestätigt und sodann die Verurteilung der festgesetzten Menge aufgrund einer unbestimmten Klage abschließt.
von max.u am 20.12.2020
In Bezug auf Ihren rechtlichen Anspruch wenden Sie sich an den Provinzgouverneur, der die Argumente beider Parteien prüfen und feststellen wird, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht, basierend darauf, ob der vereinbarte Teil der Mitgift an Julian zurückgegeben wurde. Aufgrund der unklaren Natur dieses Falls wird er dann ein Urteil über einen bestimmten Betrag fällen.