Iudicio servato iustis legitimisque personis, cum valde sufficiat possessionem tenentibus absentium nomine contra praesentium violentiam subveniri.
von jasper.j am 15.10.2018
Unter Wahrung des ordnungsgemäßen Rechtsverfahrens für berechtigte Parteien ist es vollkommen ausreichend, diejenigen zu schützen, die Eigentum im Namen abwesender Besitzer halten, gegen gewaltsame Handlungen der Anwesenden.
von linnea905 am 18.07.2023
Mit Vorbehalt des Urteils für gerechte und rechtmäßige Personen, da es hinreichend ist, dass denjenigen Beistand geleistet wird, die den Besitz im Namen Abwesender gegen die Gewalt der Anwesenden halten.