Et si non per servum, sed inter praesentes celebratam esse rem fuerit scriptum, et hoc iterum dubitabatur, debere ostendi partes esse praesentes.
von larissa907 am 11.02.2022
Und wenn festgehalten wurde, dass das Geschäft persönlich und nicht durch einen Sklaven stattfand, bestanden gleichwohl Zweifel darüber, ob nachgewiesen werden müsse, dass die Parteien tatsächlich anwesend waren.
von marlene.a am 09.12.2015
Und wenn schriftlich festgehalten wurde, dass die Angelegenheit nicht durch einen Sklaven, sondern unter Anwesenden durchgeführt wurde, und dies wiederum angezweifelt wurde, müsse nachgewiesen werden, dass die Parteien anwesend waren.