Verum quoniam praeterea, si contra pactum fecerit, quanti ea res est, tibi dari stipulanti adversarium tuum promisisse proponas, huius etiam obligationis post motam litem extitisse condicionem et eius summae, quae in hac quoque stipulatione continetur, petitioni locum factum convenit.
von lenardt.a am 28.03.2018
Indessen, wenn, wie du vorschlägst, dein Gegner dir, der du die Bedingung stellst, versprochen hat, für den Fall, dass er gegen die Vereinbarung verstößt, alles zu geben, was diese Angelegenheit wert ist, so gilt als vereinbart, dass die Bedingung dieser Verpflichtung auch nach Klageerhebung entstanden ist und dass Raum für eine Forderung in Bezug auf jene Summe geschaffen wurde, die auch in dieser Stipulation enthalten ist.
von christina.v am 19.11.2021
Jedoch erklären Sie, dass der Gegner, falls er gegen die Vereinbarung verstößt, Ihnen die aus diesem Verstoß resultierenden Schäden zu zahlen versprochen hat. Es ist festgestellt, dass die Bedingungen für diese Verpflichtung nach Klageeinreichung erfüllt wurden und Sie nunmehr Anspruch auf den in dieser Vereinbarung festgelegten Betrag haben.