Tali videlicet poena non solum in aliis contractibus, verum etiam in donationibus porrigenda, ut vera aestimatione facta, cum pretii datio non est, rem ad alium transferens multetur:
von elise945 am 13.03.2023
Mit solcher Strafe, und zwar nicht nur bei anderen Verträgen, sondern auch bei Schenkungen zu erstrecken, dergestalt, dass bei wahrer Wertermittlung, wenn keine Zahlung des Preises vorliegt, derjenige, der die Sache auf einen anderen überträgt, bestraft werden soll:
von sebastian871 am 06.02.2017
Diese Strafe sollte nicht nur für andere Verträge, sondern auch für Schenkungen gelten, sodass bei einer gerechten Bewertung und Ausbleiben der Zahlung derjenige, der die Sache auf einen anderen überträgt, mit einer Geldbuße belegt wird: