Defensiones sive exceptiones ad intercessores extendi, quibus reus principalis integro manente statu munitus est, constat.
von marlene869 am 04.11.2021
Es ist festgestellt, dass Verteidigungen oder Einwendungen sich auf Intercessoren erstrecken, durch welche der Hauptbeklagte, dessen Status unversehrt bleibt, geschützt wird.
von nala.933 am 27.09.2023
Es ist anerkannt, dass Verteidigungen oder Rechtsausnahmen, solange der Rechtsstatus des Hauptbeklagten unverändert bleibt, sich auch auf dessen Bürgen erstrecken.