Si vero de hac confitendo exceptione te munitum adseveres, de hac tantum agi convenit.
von emilie.p am 10.12.2022
Wenn du behauptest, durch die Anerkennung dieser Ausnahme geschützt zu sein, sollte nur diese Angelegenheit behandelt werden.
von leon.926 am 17.03.2014
Wenn Sie tatsächlich durch diese Ausnahme geschützt zu sein behaupten, indem Sie diesbezüglich Ihre Erklärung abgeben, ist es angemessen, nur hierüber zu verfahren.