Si quidem intentionem actoris probatione deficere confidis, nulla tibi defensio necessaria est.
von felicitas.n am 09.02.2018
Wenn du tatsächlich davon überzeugt bist, dass die Absicht des Klägers in der Beweisführung scheitert, ist keine Verteidigung für dich erforderlich.
von alex.s am 24.06.2017
Wenn Sie zuversichtlich sind, dass die Klage des Klägers aufgrund mangelnder Beweise scheitern wird, benötigen Sie keine Verteidigung.