Praescriptionem peremptoriam, quam ante contestari sufficit, vel omissam, priusquam sententia feratur, obicere quandoque licet.
von nino.p am 28.12.2023
Eine peremptorische Einrede, die vor der Streitverhandlung ausreichend ist oder wenn sie unterlassen wurde, kann jederzeit vor Urteilsverkündung beanstandet werden.
von ina.915 am 01.02.2018
Eine peremptorische Einrede kann entweder vor der ersten Verhandlung oder, falls diese Möglichkeit verpasst wurde, jederzeit vor Erlass des Endurteils erhoben werden.