Nec timueris exceptionem pacti, si in eo fraudem dolumque admissum probare potes:
von lena.b am 25.04.2015
Und du sollst die Ausnahme des Vertrags nicht fürchten, wenn du Betrug und arglistige Täuschung darin nachweisen kannst:
von mattheo.869 am 14.10.2024
Machen Sie sich keine Sorgen wegen einer Anfechtung des Vertrags, wenn Sie Betrug und Täuschung nachweisen können: